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Grüner Deal: EU muss neue Finanzierungsmöglichkeiten auftun und Klimaneutralität vor Ort fördern / Staatssekretär Mark Speich: Alle Kohleregionen sollten Unternehmensinvestitionen fördern können

Brüssel (ots) – Die Europäische Kommission ist in ihrem Vorschlag für einen
Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) und den dazugehörigen Mechanismus den
Forderungen der Städte und Regionen der EU nach ortsbezogenen Instrumenten zur
Unterstützung der Umstellung auf Klimaneutralität nachgekommen. Die Kommunal-
und Regionalpolitiker der EU warnen jedoch davor, Kohäsionsmittel aus den
Regionalentwicklungsfonds abzuzweigen und den neuen Fonds zentral zu verwalten.
Für Deutschland wären EUR 877 Million aus dem EUR 7,5 Milliarden schweren JTF zu
erwarten.

„Ein klimaneutrales Europa bis 2050 ist zu einer unverrückbaren Notwendigkeit
geworden. Dazu ist ein grundlegender Strukturwandel erforderlich, in jeder
Region, in jeder Stadt. Die Mitgliedstaaten müssen jetzt Solidarität und
Großzügigkeit zeigen und zusätzliche Mittel bereitstellen, die partnerschaftlich
von allen Regierungs- und Verwaltungsebenen zusammen verwaltet werden können“,
unterstrich AdR-Präsident Karl-Heinz Lambertz. „Deshalb ist es außerordentlich
wichtig, dass die Europäische Kommission den Fonds im Rahmen der
EU-Kohäsionspolitik angesiedelt und die Verbindung zu den bestehenden
EU-Strukturfonds sichergestellt hat. Es muss jedoch für eine kohärente
Fondsverwaltung gesorgt werden, die nicht zentral nach Brüssel oder in die
Hauptstädte verlagert werden darf.“

Vojko Obersnel (SPE/HR), Bürgermeister von Rijeka und AdR-Berichterstatter zum
Mechanismus für einen gerechten Übergang, erklärte zu den Auswirkungen auf den
Haushalt: „Die Kommission fordert, die 7,5 Mrd. EUR für den Fonds für einen
gerechten Übergang zusätzlich bereitzustellen und nicht etwa von bestehenden
kohäsionspolitischen Instrumenten abzuzweigen. Es besteht die ernste Gefahr,
dass die vom finnischen Ratsvorsitz vorgeschlagenen weitergehenden Kürzungen der
Kohäsionsmittel letztlich angenommen werden, um den Finanzierungsbedarf der
neuen Initiative abzudecken. Wir werden uns an der Seite des Europäischen
Parlaments und aller Betroffenen gegen eine solche Lösung wehren.“

Auch die in dem Vorschlag für einen Investitionsplan für ein nachhaltiges Europa
und einen Fonds für einen gerechten Übergang angesprochene Überarbeitung der
geltenden Beihilfevorschriften stimmt mit dem kürzlich verabschiedeten
Standpunkt des AdR zum gerechten Übergang überein. Gleichzeitig wird damit zum
ersten Mal die althergebrachte Forderung des AdR konkret berücksichtigt, dass
Ausnahmeregelungen, die für von der Kommission direkt verwaltete Mittel gelten
(bspw. im Forschungsrahmenprogramm Horizont), auch auf die Kohäsionspolitik
anzuwenden sind.

„Wir begrüßen, dass die Kommission eine flexiblere Handhabung der Beihilferegeln
für die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen vorschlägt und damit Empfehlungen
des AdR nachkommt“, erklärte Mark Speich (EVP/DE), Staatssekretär für Bundes-
und Europaangelegenheiten sowie Internationales des Landes Nordrhein-Westfalen.
„Nun müssen wir sehen, wie sich diese Flexibilität am besten praktisch umsetzen
lässt. Die künftigen Vorschriften über staatliche Beihilfen sollten auch die
Förderung von Unternehmensinvestitionen ermöglichen, um drohende
Arbeitsplatzverluste einzudämmen. Allen vom Kohleausstieg betroffenen Regionen
muss dieses Recht gewährt werden.“

Der Europäische Ausschuss der Regionen wird seine Stellungnahme zum Fonds für
einen gerechten Übergang voraussichtlich im März verabschieden.

Pressekontakt:

Carmen Schmidle
Tel. +32 (0)2 282 2366
Mobil +32 (0)494 735787
carmen.schmidle@cor.europa.eu

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OTS: Europäischer Ausschuss der Regionen

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