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Unternehmen setzen verstärkt auf steuerfreie Sachbezüge zum Inflationsausgleich / BMF-Schreiben vereinfacht den Einsatz von betrieblichen Sozialleistungen

Frankfurt/Berlin (ots) –

Bereits seit Jahresbeginn gilt eine erhöhte Steuerfreigrenze für Sachbezüge in Höhe von 50 Euro pro Monat. Pro Jahr können dadurch bis zu 600 Euro zusätzlich zum Gehalt als steuerfreies Extra zugewendet werden. Nachdem es immer wieder Fragen zur genauen Anwendung in der betrieblichen und steuerlichen Praxis gegeben hatte, haben das Bundesfinanzministerium und die obersten Finanzbehörden der Länder mit einem BMF-Schreiben (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2022-03-15-abgrenzung-zwischen-geldleistung-und-sachbezug.pdf?__blob=publicationFile&v=1) vor Kurzem noch einmal konkretisiert, welche Anforderungen Gutscheine und Geldkarten erfüllen müssen, damit sie als steuerfreier Sachlohn gelten. Den neuen Anwendungsregeln kommt auch daher große Bedeutung zu, da Unternehmen aktuell angesichts der galoppierenden Teuerung verstärkt auf steuerfreie Sachbezüge zum Inflationsausgleich für die Beschäftigten setzen.

Mehr Regionalität und stärkere Förderung des lokalen Einzelhandels

Nach den neuen Auslegungsregeln bleiben Sachbezugskarten unter anderem dann steuerfrei, wenn sie in einer Region und den umgebenden zweistelligen Postleitzahlen-Regionen eingesetzt werden können und wenn mit den Einlösestellen zusätzlich Akzeptanzverträge bestehen. Diese Anforderungen ergeben sich aus § 8 Abs. 1 Satz 3 EStG i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 10 a ZAG (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz), sowie den Randnummern 9b und 10c des BMF-Schreibens zur Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug.

Mustergültige Umsetzung mit dem Sodexo Benefits Pass (https://www.sodexo.de/produkte/benefits-pass/)

„Viele Arbeitgeber denken, die Umsetzung von Sachbezügen sei kompliziert. Zum Glück trifft das auf unsere Lösung nicht zu! Mit dem Sodexo Benefits Pass lassen sich steuerfreie Sachbezüge einfach und regelungskonform gewähren. Gleichzeitig sichert unsere Sachbezugskarten-Lösung den regionalen Einsatz, stärkt lokalen Einzelhandel und Kaufkraft und schützt Arbeitsplätze. So verbessern wir die Lebensqualität und tragen aktiv bei zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung vor Ort in den Gemeinden und Regionen“, betont Andreas Sticha, Geschäftsführer von Sodexo Benefits and Rewards Services Deutschland und Österreich.

Inflation macht steuerfreie Sachbezüge noch attraktiver

Sachbezugsleistungen gehören zu den Top 3 der betrieblichen Sozialleistungen. Neben nicht immer direkt monetär zu messenden Leistungen, wie kostenfreien Getränken, flexiblen Arbeitszeiten, kostenlosen Parkplätzen, Weiterbildungsangeboten und mehr Urlaub, führen bislang die betriebliche Altersvorsorge (bAV) und vermögenswirksame Leistungen (VWL) das Ranking der attraktivsten betrieblichen Sozialleistungen an. Gleich danach rangieren Sachbezugs- und Verpflegungsleistungen, und mit etwas Abstand folgen Angebote wie Dienstwagen/Dienstfahrrad, Zuschüsse zum ÖPNV (Jobticket), die Übernahme von Telekommunikationskosten oder entsprechender Geräte, Gesundheitskurse, Erholungsbeihilfen, Beratungsangebote und verschiedene zusätzliche Versicherungsleistungen. Während Arbeitnehmer von den meisten Leistungen erst in ferner Zukunft profitieren, kann mit einem steuerfreien Sachbezugsguthaben sofort beispielsweise der Lebensmitteleinkauf (https://info.sodexo.de/gutscheinkarte-lebensmittel) oder das Tanken (https://info.sodexo.de/tankkarte) bezahlt werden. Daher sind Sachbezugsleistungen für Beschäftigte und Arbeitgeber in der aktuellen Situation noch wertvoller. Das jedenfalls belegt das „Sodexo Lohnerhöhungsbarometer 2022“, ein Panel in dem rund 300 Personalentscheider zu wechselnden Vergütungsthemen befragt werden. Das Lohnerhöhungsbarometer bestätigt auch die große Bedeutung von Sachbezügen als Mittel zur Profilierung der Arbeitgeberattraktivität und um die Motivation der Beschäftigten zu fördern, sowie Wertschätzung und Anerkennung zu zeigen: Rund jeder 5. Arbeitnehmer in Deutschland profitiert heute schon von Sachbezugsleistungen im Rahmen der steuerfreien 50-Euro-Freigrenze, mit stark steigender Tendenz.

Über Sodexo

Sodexo ist führender Anbieter von Incentives und Motivationslösungen für Unternehmen und Arbeitnehmer und beschäftigt in Deutschland rund 8.500 Mitarbeiter. Im Geschäftsbereich Benefits and Rewards Services bietet Sodexo Verwaltungsprogramme, Gesundheitsangebote für Mitarbeiter, Gutscheine und Kartenlösungen für betriebliche Sozialleistungen und Incentives, sowie Leistungen für die staatliche Verwaltung. Mit seinen Lösungen erreicht Sodexo in Deutschland täglich mehr als eine Million Menschen.

Weitere Informationen auf sodexo.de

Pressekontakt:

Sodexo Benefits and Rewards Services
George Wyrwoll
Lyoner Str. 9
60528 Frankfurt am Main
Tel.: 069-73996-6211
E-Mail: george.wyrwoll@sodexo.com
Website: https://www.sodexo.de

Original-Content von: Sodexo Pass GmbH, übermittelt durch news aktuell

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