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Jede:r vierte Deutsche handhabt Finanzablage chaotisch

Frankfurt am Main (ots) –

In diesem Jahr haben Steuerzahler:innen etwas mehr Zeit für ihre Steuererklärung – trotzdem lohnt es sich, die eigenen Finanzen nicht erst auf den letzten Drücker zu organisieren. Für die Mehrheit der Deutschen ist das auch kein Problem, doch bei knapp jedem:r vierten Bundesbürger:in sind die Finanzen noch chaotisch oder ungeordnet (24 Prozent). Das zeigt eine aktuelle bevölkerungsrepräsentative Studie des digitalen Versicherungsmanagers CLARK (https://www.clark.de/) in Zusammenarbeit mit YouGov. Demnach sind 72 Prozent der Bundesbürger:innen hinsichtlich ihrer Finanzen organisiert, über die Hälfte setzt dabei noch auf physische Ordner, in dem alle Unterlagen gesammelt werden (52 Prozent). Knapp jede:r fünfte Befragte ist digital organisiert und sortiert die Unterlagen auf dem Computer (19 Prozent). Immerhin eine von zehn Personen greift auf die Hilfe von Steuer- oder Finanzberater:innen zurück (11 Prozent). Aber nicht alle Menschen in Deutschland haben ihre Finanzen so vorbildlich im Griff: Bei 9 Prozent gibt es Schubladen oder Kartons, in denen alle Unterlagen unsortiert reingelegt werden. Und ganze 15 Prozent der Deutschen organisieren ihre Finanzen überhaupt nicht.

Sparen bei Versicherungen und Altersvorsorge

Wenn die Finanzen für die Steuererklärung sortiert werden, ist es sinnvoll, sich ebenfalls die eigene Versicherungssituation und die persönliche Altersvorsorge noch einmal genauer anzuschauen. Denn auch hier gibt es häufig Sparpotential. Zum einen können durch einen Versicherungsvergleich und eine unabhängige Beratung die laufenden Kosten in den meisten Fällen gesenkt werden, zum anderen können bestimmte Versicherungen in der Steuererklärung angegeben werden.

Angestellte haben so zum Beispiel die Möglichkeit, die Kfz-Haftpflichtversicherung (https://www.clark.de/kfz-versicherung/kfz-haftpflichtversicherung/) steuerlich geltend zu machen. Selbstständige können zusätzlich sogar die Kaskoversicherung (https://www.clark.de/kfz-versicherung/teilkasko-vollkasko/) absetzen. „Welche Kosten im Einzelfall geltend gemacht werden können, hängt von der Berufsgruppe, der Fahrzeugnutzung und vom Einkommen des Fahrzeughalters ab. Letztendlich richtet es sich nach dem individuellen Steuersatz, wie hoch der eingesparte Betrag durch das Absetzen der Autoversicherung in der Steuererklärung für die oder den Einzelnen ausfällt,“ weiß Dr. Marco Adelt, COO und Co-Gründer von CLARK.

Außerdem kann auch im Rahmen einer Versicherung für die Altersvorsorge kräftig gespart werden. Auch hier gibt es keine pauschalen Tarife und die Kosten sind ebenfalls abhängig vom jeweiligen Versicherungstyp. So unterscheidet sich beispielsweise die steuerliche Behandlung einer Rürup (https://www.clark.de/ruerup-rente/steuer/)- oder Riester (https://www.clark.de/riester-rente/steuer/)-Versicherung von einer privaten Rentenversicherung (https://www.clark.de/private-rentenversicherung/). Während 92 Prozent der Höchstbeiträge der Rürup-Versicherung absetzungsfähig sind, können die Beiträge für die private Rentenversicherung nicht von der Steuer abgesetzt werden – es sei denn, der Vertrag wurde vor 2005 abgeschlossen. „Eine individuelle Beratung ist daher essentiell, damit jede:r die Möglichkeit bekommt, mit einer ausführlichen Steuererklärung effektiv zu sparen“, erklärt Adelt.

Steuererklärung 2022: vom Homeoffice profitieren

Neben den Versicherungen gibt es auch noch einen weiteren Kostenpunkt, der in der Steuererklärung geltend gemacht werden kann: das Homeoffice. Auch wenn die Homeoffice-Pflicht zum 19. März 2022 ausgelaufen ist, kann man für das Jahr 2021 noch gut von der Regelung profitieren. Denn für alle, die ihren Arbeitsplatz auch zu Hause aufgebaut haben, ist es wichtig zu wissen, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für ein Arbeitszimmer als Werbungskosten oder Betriebsausgaben in der Steuererklärung angegeben werden können. Absetzbar sind unter anderem auch Teile der Miet-, Wasser- und Energiekosten. Dafür muss mindestens an drei von fünf Tagen in der Woche zu Hause gearbeitet werden.

Aber auch diejenigen, die kein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer besitzen, können bestimmte Job-Kosten beim Finanzamt geltend machen. So zählen unter anderem Arbeitsmittel wie ein neuer Laptop, Schreibtisch oder Bürostühle zu den sogenannten Werbungskosten und können ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden.

[1] Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 1002 Personen zwischen dem 14.03. und 16.03.2022 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.

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