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Repräsentative Studie zum Tag der Apotheke: Vertrauen in Apotheker:innen während des letzten Jahres gesunken

Frankfurt am Main (ots) –

Nur knapp ein Drittel der Menschen in Deutschland gibt an, ihrem Apotheker oder ihrer Apothekerin zu vertrauen (32 Prozent) [1]. Das zeigt eine bevölkerungsrepräsentative Studie des digitalen Versicherungsmanagers CLARK in Zusammenarbeit mit YouGov zum Tag der Apotheke am 7. Juni. Die Studie verzeichnet einen leichten Vertrauensverlust im Vergleich zum Vorjahr: 2021 gaben noch 36 Prozent der Studienteilnehmer:innen an, Apotheker:innen zu vertrauen [2]. Die Beziehung zwischen Apotheker:in und Kund:in ist im Alter höher: 39 Prozent der über 55-Jährigen vertrauen ihren Apotheker:innen, während dies nur 19 Prozent der 18- bis 24-Jährigen tun.

Trend zu Online-Apotheken verstärkt sich weiter

Der Trend zum Onlineshopping scheint sich auch bei Apotheken weiter durchzusetzen: 27 Prozent der Deutschen bestellen Medikamente regelmäßig in Online-Apotheken. Knapp jede:r Dritte sagt außerdem, bereits vor der Pandemie regelmäßig in Online-Apotheken bestellt zu haben (29 Prozent). Allerdings gibt es große Unterschiede über die Bevölkerung hinweg: 16 Prozent der Menschen in Deutschland sagen gleichzeitig, noch nie in Online-Apotheken Medikamente bestellt zu haben. Jede:r Zehnte gibt außerdem an, dass bei Online-Apotheken die persönliche Beratung fehle (elf Prozent), während fünf Prozent Online-Apotheken für unseriös halten.

Pandemie ändert Verhalten bezüglich Apotheken- und Hausarztbesuchen

Die Corona-Pandemie scheint zu einer schleichenden Verhaltensänderung in Deutschland hinsichtlich Arzt- und Apothekenbesuchen geführt zu haben: Jede:r Zehnte (zehn Prozent) meidet seit Beginn der Pandemie Arztpraxen und geht bei leichten Erkrankungen eher direkt in die Apotheke für ein rezeptfreies Medikament. 17 Prozent geben an, gesundheitliche Beschwerden generell ohne Arztbesuch zu lösen und sich stattdessen in Apotheken mit rezeptfreien Medikamenten auszustatten. Bei rezeptpflichtigen Medikamenten ist eine ärztliche Beratung allerdings immer noch notwendig – und das ist auch gut: Nur 14 Prozent der Befragten sagen, dass sie sich mit vielen rezeptpflichtigen Medikamenten auskennen.

Tipps zur richtigen Nutzung von Apotheken-Leistungen

Es ist wichtig, dass Versicherte sich gut darüber informieren, wie sie die Leistungen von Apotheken am besten nutzen. Denn Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen zahlen für verschriebene Medikamente in der Regel einen Eigenanteil. Dieser beträgt zehn Prozent des Arzneimittelpreises, beziehungsweise mindestens fünf und maximal zehn Euro. Der Betrag lässt sich jedoch auf ein Minimum reduzieren. Denn gesetzliche Zuzahlungen sind bei Dauermedikamenten nur bis zu einer individuellen Belastungsgrenze fällig. Ist diese erreicht, können sich Patient:innen von der Zuzahlung befreien lassen: Übersteigen die Kosten zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinkünfte, kann man sich für den Rest des Jahres befreien lassen. Für chronisch kranke Menschen gilt eine reduzierte Zuzahlungsgrenze von einem Prozent der Bruttoeinkünfte [3].

„Einen Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung können Versicherte unter Vorlage der Apothekenquittungen für ihre Medikamente direkt bei ihrer Krankenkasse stellen“, sagt Dr. Marco Adelt, COO und Co-Gründer von CLARK. „Auch ein Krankenkassenvergleich (https://www.clark.de/gesetzliche-krankenversicherung/) kann sich für viele Menschen lohnen, um individuelle Sparpotenziale bei Medikamenten zu identifizieren. Denn die Höhe der Zuzahlung für Medikamente unterscheiden sich je nach Kasse“.

[1] Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 1002 Personen zwischen dem 14.03. und 16.03.2022 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.

[2] Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 1005 Personen zwischen dem 31.03. und 05.04.2021 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.

[3]https://ots.de/rwJpQF

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