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Dieselabgasskandal der Volkswagen AG: Schadenersatzansprüche auch für Österreicher

Mönchengladbach (ots) –

Der Dieselabgasskandal nimmt weitere internationale Ausmaße an. Ein vom Landgericht Braunschweig in Auftrag gegebenes Gutachten hat bestätigt, dass auch geschädigte Verbraucher aus Österreich Ansprüche auf Schadenersatz geltend machen können.

Es könnte ein weiterer Game Changer im Dieselabgasskandal sein. Denn nach neuesten Erkenntnissen haben auch Dieselgeschädigte aus Österreich die Möglichkeit, Schadenersatz gegen die Volkswagen AG wegen der Manipulationen an Dieselmotoren bei deutschen Gerichten durchzusetzen. Österreichische Besitzer eines vom deutschen VW-Abgasskandal betroffenen Diesels können nach einem aktuellen Rechtsgutachten Schadenersatzansprüche gegen VW geltend machen. Das teilte der Verbraucherschutzverein (VSV) mit. Der grenzüberschreitende Verbraucherorganisation mit Firmensitz in Wien hat bereits hunderte Einzelklagen beim Landesgericht Braunschweig in Deutschland eingebracht hat, mit.

„Das Besondere: Es ist nach österreichischer Rechtsauffassung davon auszugehen, dass Kläger gegen die Volkswagen AG 30 Jahre lang einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags und damit auf Schadenersatz haben. Den Klägern stehen als zusätzlicher Schadenersatz auch Zinsen ab dem Kaufdatum zu, und zwar dann, wenn sie gleichzeitig einen Kredit für die Fahrzeugfinanzierung abgeschlossen hatten“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde und vertritt mit seiner Kanzlei Geschädigte aus Österreich bei der Geltendmachung von Schadenersatz und vor deutschen Gerichten.

Der Oberste Gerichtshof der Republik Österreich hat sich laut eines aktuellen Beschlusses der in der Literatur bereits überwiegend vertretenen Argumentation angeschlossen und ausgesprochen, dass der Anspruch gegen eine juristische Person erst in 30 Jahren verjährt, wenn deren Organ einen Dritten durch eine qualifiziert strafbare Handlung schädigt, also sofern der Schaden auf gerichtlich strafbaren Handlungen beruht, die nur vorsätzlich begangen werden kann und mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist.

„Da bei den Abgasmanipulationen Verdachtsmomente für gewerbsmäßigen, schweren Betrug im Raum stehen, wird sich diese Argumentation auf den Dieselabgasskandal anwenden lassen. Das bedeutet große Möglichkeiten für geschädigte Verbraucher aus Österreich, in Deutschland Schadenersatz zu erhalten. Wichtig ist, dass dies am besten in Individualverfahren durchgesetzt wird. Dafür brauchen geschädigte Verbraucher aus Österreich einen deutschen Rechtsbeistand, der idealerweise über Erfahrung im Verbraucherschutzrecht verfügt und die Mechanismen bei Betrugshaftungsklagen im Dieselabgasskandal kennt“, erklärt Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat eine spezielle Website zur neuen EA288-Thematik eingerichtet und listet dort alle Modelle von Audi, VW, Seat und Skoda auf, die vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind. Die Liste ist unter www.hartung-rechtsanwaelte.de/vw-dieselskandal-ea288 frei zugänglich. Daran können sich auch geschädigte Verbraucher aus Österreich im Dieselabgasskandal orientieren und auf dieser Basis ihre Ansprüche auf Schadenersatz prüfen lassen.

Pressekontakt:

Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Gerrit W. Hartung
Humboldtstraße 63
41061 Mönchengladbach
Telefon: 02161 68456-0
E-Mail: kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de
Internet: www.hartung-rechtsanwaelte.de

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